so, es hat sich in den letzten 2 Wochen einiges getan.
Das Baugesuch konnten wir bei der Gemeinde einreichen und somit den offiziellen Lauf durch die Behörden einläuten.
Mit unserem Verkaufsberater von Rensch-Haus konnten wir uns auch auf die Gesamtkosten einigen die unsere Mittel zulassen.
Vorab haben wir nur mal den Architekten Vertrag mit Rensch-Haus unterzeichnet, Herr Müller von ZM Architekten in Fellbach hat im Auftrag von Rensch Haus für die Erstellung unseres Baugesuchs sehr gute Arbeit geleistet.
Heute Abend fand dann auch noch die Sitzung des Bauausschuß statt der über unser Bauvorhaben in Erster Instanz entscheidet. Hier hatten wir etwas Grummeln im Bauch bezgl. unserer Befreiung vom Bebauungsplan die wir für den Kniestock benötigen. Die Befreiung wurde uns seitens des Bauausschuß jedoch erteilt und nun muss noch das Landratsamt über den Bauantrag in Zweiter Instanz entscheiden (unser Bauplatz liegt in einem Gebiet für den es kein qualifizierten Bebauungsplan gibt). Die Gemeinde war echt flott unterwegs, die Unterlagen habe ich am 07.09.2009 bei der Gemeinde abgegeben und heute nach 9 Tagen am 16.09.2009 die Genehmigung seitens des Bauauschuß der Gemeinde erhalten, da kann man nicht meckern ! Ob das Landratsamt auch so flott unterwegs ist ? Wir sind mal gespannt.
In den vergangenen 3 Wochen konnten wir nun einiges abhaken,
1: Baugesuch erstellt und eingereicht, in Erster Instanz genehmigt, vielen Dank an Herr Müller unserem Architekt der hier echt super Leistung erbracht hat.
2: Finanzierung des Objektes mit Schwäbisch-Hall und der Voba Tübingen gesichert.
3: Vertragliche Bedingungen durchgearbeitet, dort waren wir mit Themen konfrontiert wie stellen einer Bankbürgschaft, Einschränkungen bei Sachmängelbeseitigung und der Regelung des Gefahrübergang.
Bankbürgschaft >Die Kosten für eine Bankbürgschaft wollten wir uns sparen, es gibt ja schließlich das Instrument der Finanzierungsbestätigung mit Abtretungserklärung.
Sachmängelbeseitigung >Bei der Sachmängelbeseitigung waren uns Nachbesserung und bei Fehlschlagen Herabsetzung der Vergütung zu einseitig, das BGB regelt hier doch wesentlich mehr.
Gefahrübergang >Laut Vertrag wird der Gefahrübergang mit Übergabe des Eigentums geregelt, hier wollten wir Nachbesserung, schließlich möchten wir nicht unsere Versicherung bemühen so lange wir noch nicht abgenommen oder teilabgenommen haben. Auch hier regelt das BGB vernünftiger.
Nach einer doch sehr intensiven Zeit des Angebotsvergleich, der Leistungsbeschreibung, der Vertragsgestaltung und Baugesucherstellung sind wir nun so weit die Verträge zu fixieren.
Keller, Haus, Garage und Erdarbeiten mit Kanal und alles was wir sonst noch drum herum benötigen.
So viel zu den letzten 2-3 Wochen.
Mittwoch, 16. September 2009
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War eine Bankbürgschaft letzten Endes erforderlich, oder reichte die Finanzierungsbestätigung mit Abtretungserklärung aus?
AntwortenLöschenHallo rolli,
AntwortenLöscheneine Finanzierungsbestätigung war völlig ausreichend. Diese wird meistens auch von den Hausbaufirmen akzeptiert.